Kundenbereich

 
Stand: 26.08.2020

BVS Support- und Software-Pflegevertrag

Zusammenfassung

  • Download aller Programmaktualisierungen und neuer Versionen der erworbenen Software während der Vertragslaufzeit.
  • Behebung reproduzierbarer Programmfehler, die die Funktionstüchtigkeit mehr als geringfügig beeinträchtigen.
  • Unterstützung (Support) durch IBTC bei allen Fragen rund um BVS über bibhelp.
  • Support, auch für das Zubehör welches im IBTC-Onlineshop erworben wurde.
  • Vertrag kann nur für die aktuelle Programmversion abgeschlossen werden.
  • Konditionen gemäß aktueller Preisliste, Mehrjahresrabatt.

Definitionen

Kunde: Bücherei, welche die Software BVS einsetzt
Hersteller: IBTC, Hersteller der Software
Kundenbereich: Kundenbereich auf der IBTC-Webseite
bibhelp: Supportbereich auf der IBTC-Webseite

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Hersteller übernimmt für den Kunden die Softwarepflege für das Softwareprodukt BVS. Gegenstand der Softwarepflege ist die jeweils letzte vom Hersteller freigegebene, offizielle reguläre und dem Kunden überlassene Programmversion inklusive aller erworbenen Zusatzlizenzen. Dies gilt nicht für Vorab-/Beta-Versionen o.ä.

(2) Sonderanpassungen der Software werden von diesem Vertrag nicht abschließend geregelt. Für sonderangepasste Software gilt dieser Vertrag nur hinsichtlich des Grundpaketes.

§ 2 Umfang des Vertrags

(1) Im Rahmen des Vertrags erhält der Kunde alle Programmaktualisierungen der erworbenen Software, die in der Vertragslaufzeit durch den Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Diese werden dem Kunden auf der Webseite des Herstellers zum Download angeboten.

(2) Der Vertrag umfasst ferner Support durch den Hersteller zur erworbenen Software in der jeweils letzten vom Hersteller freigegebenen, offiziellen regulären und dem Kunden überlassenen Programmversion, sowie beim Hersteller erworbenem (Hardware-)Zubehör (bspw. Barcodescanner oder Quittungsdrucker).

(3) Der Support erfolgt über die vom Hersteller bereitgestellte Hilfeplattform bibhelp.de. Die Reaktionszeit des Herstellers beträgt 24 Stunden. Arbeitsfreie Tage (s. 4) werden in diese Frist nicht eingerechnet. Geht die Supportanfrage außerhalb der Supportzeit ein, wird die Zeit zwischen Eingang der Anfrage und Beginn der Supportzeit ebenfalls nicht in die Frist eingerechnet. Die Reaktionszeit ist ausdrücklich nicht die Frist zum Erbringen einer Lösung, bspw. dem Beheben eines Schadens oder einer Störung.

(4) Die Supportzeit ist Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche bundesweite deutsche Feiertage, sowie regionale Feiertage in Baden-Württemberg und vom Hersteller definierte Urlaubszeiträume, die maximal 30 Tage pro Jahr betragen.

(5) Die Software-Pflege umfasst nicht:

  • Den Erwerb von Zusatzmodulen.
  • Die Installation von Updates, Upgrades bzw. neuer Software.
  • Zusendung von Updates, Upgrades bzw. neuer Software per Post.
  • Schulung.
  • Fernwartung.
  • Unterstützung im Rahmen dieses Vertrags bei Problemen die vor Vertragsabschluss bestanden.
  • Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch Fehlbedienung, unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden.
  • Support per Telefon, E-Mail, Fax, Brief.
  • Support vor Ort.
  • Änderungen, Erweiterungen aufgrund geäußerter Wünsche.
  • Grundsatzdiskussionen o.ä.

(6) Nicht vom Vertrag erfasste zusätzliche Leistungen kann der Hersteller gegen gesonderte Zahlung und Vereinbarung erbringen.

(7) Eingriffe an der Software oder an den von der Software verwalteten Daten, durch den Kunden oder Dritte, entbinden den Hersteller von den Verpflichtungen dieses Vertrags.

§ 3 Obliegenheit des Kunden

(1) Der Kunde wird auftretende Softwareprobleme dem Hersteller unverzüglich über die vom Hersteller bereitgestellte Hilfeplattform bibhelp.de melden und diesen bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere, dem Hersteller auf dessen Anforderung schriftliche Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle zeitnah bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind. Ebenso unaufgefordert alle vor dem Auftreten der Problematik gemachten Änderungen am System, Netzwerkumgebung etc. mitzuteilen.

(2) Die Installation von Updates erfolgt durch den Kunden selbst und auf seine Verantwortung gemäß der aktuellen Installationsanleitung. Der Kunde muss die notwendigen Maßnahmen treffen, damit durch das Update kein Datenverlust entsteht (bspw. Datensicherung). Jede Haftung vom Hersteller für Datenverlust im Zusammenhang mit Updates wird ausgeschlossen. Weitergehende Unterstützung vom Hersteller bei fehlerhaftem Update (z.B. aufgrund unvollständiger Installationen, unsachgemäßem Gebrauch der zur Verfügung gestellten Installationsdatei) kann dem Kunden zum geltenden Kostensatz nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

(3) Der Kunde benennt dem Hersteller einen sachkundigen Mitarbeiter (Systemverantwortlichen), der die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann.

(4) Es obliegt dem Kunden, ordnungsgemäße Datensicherungen durchzuführen und die Soft- und Hardwareumgebung der Software ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten.

(5) Der Kunde überprüft mindestens einmal jährlich, dass seine Angaben (unter anderem Anschrift, Rechnungsadresse, Ansprechpartner) im Kundenbereich aktuell sind. Änderungen, insbesondere der E-Mail-Adresse oder der Rechnungsanschrift werden durch den Kunden selbst im Kundenbereich vorgenommen. Beauftragt der Kunde den Hersteller um eine Änderung, bspw. per E-Mail, können dem Kunden Kosten von mindestens einer Arbeitseinheit in Rechnung gestellt werden. Bei Mehraufwand beim Hersteller durch falsch hinterlegte Daten, wie z.B. Ermittlung der korrekten Daten, Neuausstellung einer Rechnung etc., können dem Kunden Kosten von mindestens einer Arbeitseinheit in Rechnung gestellt werden. Die jeweiligen Konditionen können auf der aktuellen Preisliste auf der Internetseite des Herstellers eingesehen werden.

(6) Die Nutzung von bibhelp erfolgt durch die dort veröffentlichen verbindlichen Nutzungsregeln.

§ 4 Vertragsabschluss

Der Vertrag erlangt Gültigkeit mit der Einhaltung aller nachfolgenden Bedingungen:

  1. Die Software ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die aktuelle Version; ältere Versionen müssen vorgängig aktualisiert werden.
  2. Einhaltung des Softwarelizenzvertrages, welcher der Kunde mit dem Erwerb der Software erhalten hat.
  3. Der Kunde muss (falls nicht direkt beim Hersteller bezogen) ordnungsgemäß beim Hersteller registriert sein.

§ 5 Vergütung

(1) Die Vergütung ist jeweils in der aktuellen Preisliste auf der Internetseite des Herstellers veröffentlicht. Durch einen späteren Erwerb von Zusatzmodulen (z.B. weitere Arbeitsplätze, SIP2-Server, BVS eServer etc.) erhöht sich die Vergütung entsprechend der Preisliste.

(2) Wird der Vertrag beim Kauf der Software bzw. bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Software abgeschlossen (Ersterwerb, nicht z.B. bei Wechsel, Update, Upgrade o.ä.), so sind die Gebühren für die ersten sechs Monate im Kaufpreis enthalten. Dies gilt nur für BVS Standard und Professional.

(3) Die Vergütung ist:

  • kalenderjährlich, oder
  • für 2 Kalenderjahre mit einem Nachlass von 4%, oder
  • für 3 Kalenderjahre mit einem Nachlass von 6%, oder
  • für 4 Kalenderjahre mit einem Nachlass von 8%, oder
  • für 5 Kalenderjahre mit einem Nachlass von 10%

im voraus nach Rechnungsstellung fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlungsweise kann jederzeit im Kundenbereich durch den Kunden geändert werden. Sie wirkt sich jedoch erst ab der nächsten Rechnungsstellung aus.
Für das beim Abschluss dieses Vertrags angebrochene Jahr wird eine gesonderte Rechnung erstellt.

(4) Die Rechnung wird online als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Für die Rechnungserstellung und Zahlungsabwicklung im Rahmen dieses Vertrags kann der Hersteller ein Partnerunternehmen beauftragen.

(5) Preisanpassungen bleiben vorbehalten. Diese wirken sich jedoch erst ab der nächsten Rechnungsstellung aus. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag auf den Zeitpunkt der Preisanpassung mit einer Frist von 3 Wochen kündigen.

§ 6 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag wird auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. Er beginnt im Monat des Vertragsabschlusses.

(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten jeweils zum Jahresende mit einer Frist von 3 Wochen gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf von 12 Monaten. Der Hersteller verschickt hierzu eine E-Mail ohne Signatur, der Kunde kann den Vertrag auch im Kundenbereich kündigen. Zuviel bezahlte Gebühren werden dabei erstattet.

(3) Der Hersteller behält sich die jederzeitige Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung vor, wenn der Vertrag oder der Softwarelizenzvertrag durch den Kunden nicht oder nur teilweise eingehalten wird. In diesem Fall steht dem Kunden kein Rückerstattungsanspruch zu.

(4) Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist durch Absenden einer E-Mail ohne Signatur gewahrt. Die Vertragsänderungen werden dem Kunden durch Zusendung per E-Mail ohne Signatur mitgeteilt und treten einen Monat nach Aussendung in Kraft. Der Kunde hat die Möglichkeit den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsänderungen außerordentlich zu kündigen.

(5) Erfolgt eine Kündigung durch den Kunden, so kann ein neuer Vertrag erst nach Ablauf von 4 Jahren abgeschlossen werden.

(6) Wünscht der Kunde nach einer Kündigung wieder Leistungen aus diesem Vertrag, so kann er seine Kündigung zurücknehmen und den alten Vertrag fortführen, mit der Folge, dass alle Ansprüche seit der Kündigung wiederaufleben (insbesondere Bereitstellung von Updates sowie Upgrades und Zahlung der Wartungsgebühren). In der Zwischenzeit erfolgte Zahlungen durch den Kunden, wie z.B. für den einzelnen Erwerb von Updates oder anderen Dienstleistungen für Support etc., werden dabei vom Hersteller nicht rückerstattet.

(7) Wird ein zweiter Support- oder Pflegevertrag mit dem Hersteller über denselben Vertragsgegenstand abgeschlossen so wird mit dessen Inkrafttreten der erste Vertrag automatisch beendet. Zuviel bezahlte Gebühren werden dabei erstattet.

§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Beide Parteien haben über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln.

(2) Personenbezogene Daten, sowohl des Kunden selbst als auch seiner Kunden, werden durch den Hersteller vertraulich behandelt und weder an Dritte weitergegeben noch zugänglich gemacht.

(3) Der Hersteller verpflichtet sich alle befassten Mitarbeiter schriftlich zur Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der gültigen Datenschutzgesetzte (LDSG, BDSG, DS-GVO), sowie zur Geheimhaltung von Informationen zu verpflichten. Als Mitarbeiter gelten auch freie Mitarbeiter und Sub-Auftragnehmer des Herstellers.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält an den Vertragsgegenständen, die ihm der Hersteller im Rahmen seiner Pflegeverpflichtungen nach diesem Vertrag überlässt (z.B. Update), ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

(2) Nimmt der Kunde Vertragsgegenstände in Benutzung, die frühere ersetzen sollen, so erlischt das Nutzungsrecht an dem ersetzten Vertragsgegenstand.

§ 9 Haftung

(1) Der Hersteller haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Hersteller – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von EUR 1.000,-.

(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

(4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz).

(5) Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Herstellers.

§ 10 Allgemeine Bestimmungen

(1) In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt.

(2) Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrags und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Herstellers, sofern gesetzlich zulässig.

(3) Soweit Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht Kraft Gesetzes auf den jeweiligen Rechtsnachfolger übergehen, verpflichtet sich jede Vertragspartei, die Verpflichtungen auch ihren Rechtsnachfolgern mit Weitergabeverpflichtung aufzuerlegen.

(4) Der Hersteller ist berechtigt, Rechte und Pflichten dieses Vertrags vollinhaltlich an Dritte zu übertragen und wird in einem solchen Falle eine Vertragsübergabe per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse mitteilen. Dem Vertragspartner erwächst dadurch kein Kündigungsrecht, sofern der Übernehmende in alle Rechte und Pflichten des Vertrags eintritt. Der Hersteller ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zu betrauen.

(5) Sollten Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(6) Änderungen in diesem Formular gelten als nicht geschrieben.

Stand: 26. August 2020